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Der Festausschuss der GKK besteht aus dem Präsidium, den in den Mitgliedsgesellschaften gewählten FA-Mitgliedern sowie den Vorsitzenden und Präsidenten der einzelnen Gesellschaften. Der FA tagt einmal im Monat und wird im Auftrag des Präsidenten durch den „Chef des Protokolls“ einberufen. Dieser „C.d.P.“ ist für die Schriftführung und Programmgestaltung verantwortlich. Er wird ebenso wie der Schatzmeister auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Präsidium ernennt außerdem einen Pressesprecher und einen Tanzturnierbeauftragten. Bei Beschlussfassung hat jede Gesellschaft eine Stimme. Der FA behandelt erarbeitet die Sessionsvorhaben und wählt das Prinzenpaar.